E-Bike mitnehmen im VGN: Regeln, Zeiten, Kosten
Darf ich mein E-Bike im VGN in Bus, U-Bahn oder S-Bahn mitnehmen?
In Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen der VAG darfst du dein Rad rund um die Uhr mitnehmen, sofern Platz ist. In S-Bahnen und Regionalzügen gilt montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr ein Verbot. Bezahlt wird pro Rad mit einem Kinderfahrschein; mit MobiCard, JahresAbo Plus und TagesTicket Plus fahren Räder kostenlos mit (Stand: VGN, August 2026).
Die Grundregel: Platz entscheidet, nicht das Ticket
In den Bussen und Bahnen der VAG kann man das Fahrrad nach Angaben der Stadt Nürnberg rund um die Uhr mitnehmen, sofern Platz vorhanden ist. Das ist der wichtige Halbsatz. Es gibt keinen Anspruch auf Mitnahme: Ist es voll, entscheidet im Zweifel das Fahrpersonal, und Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.
Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgeführt werden. Das Rad wird an der Hand geführt und so abgestellt, dass Durchgänge frei bleiben. Kinder bis 14 Jahre dürfen ihr Rad nur in Begleitung einer erwachsenen Person mitnehmen.
Innerstädtische Busse haben in der Regel eine Mehrzweckfläche für Räder und Kinderwagen; bei Überlandbussen ist das nicht selbstverständlich. Wer eine Verbindung mit Bus plant, sollte damit rechnen, dass es im Einzelfall nicht klappt, und einen Plan B haben.
Die Sperrzeit im Schienenverkehr
Die eine feste Ausschlusszeit im Verbund betrifft die Züge: Montag bis Freitag von 6 bis 8 Uhr ist die Fahrradmitnahme in S-Bahnen und in Regionalzügen nicht gestattet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt diese Einschränkung nicht. (Stand: VGN, August 2026 — Tarif- und Beförderungsbedingungen ändern sich, prüf den aktuellen Stand beim VGN.)
Eine Ausnahme nennt der VGN für Regionalzüge: Die Sperrzeit gilt dort nicht, wenn auf dem DB-Fahrplanaushang ein Mehrzweckabteil mit Fahrradsymbol vermerkt ist. Praktisch heißt das: Wer morgens zwischen sechs und acht mit dem Rad in Richtung Innenstadt will, schaut im Fahrplanaushang nach, ob auf seiner Achse ein entsprechend gekennzeichneter Regionalzug fährt — oder fährt die Strecke ganz.
Ein Hinweis, der über die Zeitregel hinausgeht: Auch außerhalb der Sperrzeit ist bei starkem Fahrgastaufkommen mit einer Mitnahme nicht zu rechnen. Sommerwochenenden mit gutem Wetter sind auf den Strecken ins Pegnitztal und an den Kanal regelmäßig grenzwertig voll.
Was es kostet
Für jedes Fahrrad brauchst du eine eigene Fahrkarte in Form eines Kinderfahrscheins für die gefahrene Strecke. Mehrere Zeitkarten schließen das Rad allerdings ein: Mit MobiCard und JahresAbo Plus fahren nach Angaben des VGN bis zu zwei Räder kostenlos mit, mit dem TagesTicket Plus bis zu sechs — je mehr Räder mitfahren, desto weniger Personen. Der Stand ist der von August 2026; Tarife ändern sich, prüf die aktuellen Bedingungen beim VGN, bevor du dich darauf verlässt.
Zwei Sonderfälle sind wichtig. Falträder in zusammengeklapptem Zustand und Räder bis 20 Zoll gelten als großes Gepäck und nicht als Fahrrad — für sie entfällt die Extra-Fahrkarte und damit auch die Diskussion über Mitnahmeregeln. Wer regelmäßig kombiniert unterwegs ist und wenig Lust auf Tarifdetails hat, findet hier ein starkes Argument für ein Kompaktrad. Fahrradanhänger für den Transport von Kindern werden nach den Verbundregeln kostenlos befördert.
Ein Hinweis zu den Beträgen in dieser Tabelle: Das sind Endverbraucherpreise eines Dritten, also des Verkehrsverbunds, einschließlich Mehrwertsteuer. Wir geben sie nur wieder — verbindlich ist der jeweils gültige VGN-Tarif.
| Fahrschein | Fahrrad | Bedingung |
|---|---|---|
| Einzel-/Mehrfahrtenkarte Kind | kostenpflichtig | eine Karte je Rad, für die gefahrene Strecke |
| MobiCard | kostenlos | Mo–Fr ab 9 Uhr, bis zu zwei Räder |
| JahresAbo Plus | kostenlos | Mo–Fr ab 19 Uhr, bis zu zwei Räder |
| TagesTicket Plus | kostenlos | bis zu sechs Räder; je mehr Räder, desto weniger Personen |
| Faltrad (zusammengeklappt) oder Rad bis 20 Zoll | kein Extra-Ticket | gilt als großes Gepäck |
| Fahrradanhänger für Kindertransport | kostenlos | nach Verbundregelung |
Was beim E-Bike anders ist als beim Fahrrad
Tariflich ist ein Pedelec bis 25 km/h ein Fahrrad — es gelten dieselben Regeln. Praktisch sind es drei Unterschiede, die man erst im Zug merkt.
Erstens das Gewicht. Ein Trekking-Pedelec wiegt fahrfertig oft 25 bis 30 Kilogramm, ein Lastenrad deutlich mehr. Du musst dein Rad ohne Hilfe des Personals ein- und ausladen können. An Bahnhöfen ohne Aufzug oder Rampe wird das zur echten Hürde, und bei einem Umstieg mit vier Minuten Übergang wird es unangenehm. Wer diese Strecke regelmäßig fährt, sollte den Aufzug am Umsteigebahnhof vorher einmal geprüft haben.
Zweitens der Akku. Die Deutsche Bahn schreibt für ihre Züge vor, dass der Akku bei Pedelecs während der gesamten Fahrt am Rad montiert bleiben muss; laden darfst du im Zug nicht. Das Argument, den Akku zum Tragen abzunehmen, zieht also nur bis zur Waggontür.
Drittens das S-Pedelec. Räder mit Unterstützung bis 45 km/h sind verkehrsrechtlich Kleinkrafträder und nach den Bedingungen der Deutschen Bahn zur Mitnahme nicht zugelassen; erlaubt sind Pedelecs, die nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht zulassungspflichtig sind. Wer ein S-Pedelec fährt, sollte das vor dem Kauf wissen — die Kombination mit der Bahn fällt damit praktisch weg.
Praxis: wie du es dir leichter machst
Ein paar Handgriffe, die den Unterschied zwischen entspannter und hektischer Mitnahme ausmachen — nichts davon steht in einer Tarifbestimmung, alles davon lernt man auf dem Bahnsteig:
- Vor der Fahrt klären, wo im Zug der Fahrradbereich liegt, und sich am Bahnsteig entsprechend aufstellen
- Taschen abnehmen, bevor du einsteigst — mit vollen Packtaschen bleibst du in der Tür hängen
- Das Rad quer stellen zu wollen, ist der häufigste Fehler; längs an die Halterung und Bremse anziehen
- Nach dem Umstieg zuerst das Rad sichern, dann setzen, nicht umgekehrt
- Bei Regen: Ein nasses Rad tropft. Ein kleines Handtuch in der Packtasche erspart Diskussionen
- Wenn du regelmäßig zur selben Zeit fährst, merk dir die Wagenreihung — sie ändert sich selten
Die Alternative: Rad am Bahnhof abstellen statt mitnehmen
Für den täglichen Weg ist die Mitnahme selten die beste Lösung. Sie kostet Zeit, sie ist in der Hauptverkehrszeit unzuverlässig, und zwischen sechs und acht Uhr in der S-Bahn ist sie schlicht nicht erlaubt.
Die stabilere Variante ist, das Rad am Bahnhof zu lassen. Am Nürnberger Hauptbahnhof gibt es dafür den Fahrradspeicher am Nelson-Mandela-Platz am Südausgang: Zugang nur für Nutzer, beleuchtet, kameraüberwacht, mit Stellplätzen auch für Lastenräder und mit Schließfächern, in denen sich per Steckdose ein Akku laden lässt. Was das kostet und wie man reinkommt, haben wir im Artikel zum Diebstahlschutz in Nürnberg zusammengetragen.
Wer im Umland wohnt und in Nürnberg arbeitet, fährt oft am besten mit zwei einfachen Rädern statt einem guten, das ständig mitreist. Das ist unspektakulär, aber es funktioniert.
Häufige Fragen
Darf ich mein E-Bike in der U-Bahn mitnehmen?
Ja. In Bussen und Bahnen der VAG ist die Mitnahme nach Angaben der Stadt Nürnberg rund um die Uhr möglich, sofern Platz vorhanden ist. Einen Anspruch gibt es nicht: Bei Gedränge entscheidet das Fahrpersonal, und Kinderwagen sowie Rollstühle haben Vorrang.
Wann darf ich das Rad nicht in die S-Bahn mitnehmen?
Montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr ist die Fahrradmitnahme in S-Bahnen und in Regionalzügen nicht gestattet. Ausgenommen sind Regionalzüge, bei denen auf dem DB-Fahrplanaushang ein Mehrzweckabteil mit Fahrradsymbol vermerkt ist. An Wochenenden und Feiertagen gilt die Sperrzeit nicht. (Stand: VGN, August 2026.)
Was kostet die Fahrradmitnahme im VGN?
Für jedes Rad wird ein Kinderfahrschein für die gefahrene Strecke fällig. Mit MobiCard (Mo–Fr ab 9 Uhr) und JahresAbo Plus (Mo–Fr ab 19 Uhr) fahren bis zu zwei Räder kostenlos mit, mit dem TagesTicket Plus bis zu sechs — je mehr Räder, desto weniger Personen. Alle Beträge sind Endpreise des Verkehrsverbunds inklusive Mehrwertsteuer. Stand: VGN, August 2026 — Tarife ändern sich, prüf den aktuellen Stand beim VGN.
Gilt für Pedelecs etwas anderes als für Fahrräder?
Tariflich nein, praktisch ja. Ein Pedelec bis 25 km/h ist ein Fahrrad. Du musst es aber ohne Hilfe verladen können, und die Deutsche Bahn verlangt, dass der Akku während der Fahrt am Rad montiert bleibt; laden im Zug ist nicht erlaubt.
Darf ich ein S-Pedelec in den Zug mitnehmen?
Nein. Nach den Bedingungen der Deutschen Bahn sind Pedelecs zugelassen, die nicht schneller als 25 km/h fahren und nicht zulassungspflichtig sind. S-Pedelecs mit Unterstützung bis 45 km/h sind verkehrsrechtlich Kleinkrafträder und von der Mitnahme ausgenommen.
Was ist mit Falträdern und Lastenrädern?
Falträder in zusammengeklapptem Zustand und Räder bis 20 Zoll gelten als großes Gepäck; für sie braucht es keine eigene Fahrkarte, und die Mitnahmeregeln greifen nicht. Lastenräder sind das andere Extrem: Sie sind schwer, lang und passen in der Praxis kaum in ein Mehrzweckabteil — plane damit nicht.